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Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit dem Titel «Fachanwalt SAV Arbeitsrecht / Fachanwältin SAV Arbeitsrecht» sind ausgewiesene Experten beziehungsweise Expertinnen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.

Um Rechtssuchenden die Suche nach einem qualifizierten Rechtsbeistand zu erleichtern, führte der Schweizerische Anwaltsverband SAV im Jahr 2006 mit dem Titel «Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV» ein neues Gütesiegel ein, dies in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Bau- und Immobilienrecht, Familienrecht sowie Haftpflicht- und Versicherungsrecht.


Den Titel «Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV im Arbeitsrecht» erhält nur, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Nebst überdurchschnittlicher Erfahrung im Arbeitsrecht und mehrjähriger Berufserfahrung als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin sind das Absolvieren einer intensiven und praxisorientierten Weiterbildung sowie das Bestehen einer schriftlichen Prüfung und eines Fachgespräches notwendig. Nach Erlangung des Titels besteht für Fachanwälte und Fachanwältinnen zudem eine Pflicht zur regelmässigen Weiterbildung.

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& Fachanwälte SAV Arbeitsrecht